von admin
18. Januar 2000
Lyzeum in der Weimarer Republik
Eine Bekanntmachung des Ministeriums für die weiblichen höheren Bildungsanstalten vom 3. April 1924 brachte Unruhe in den Schulbetrieb. Die Schülerzahl nahm in den folgenden fünf Jahren um 30 Prozent ab. Denn mit dem Erlass konnten weiterführende Mädchenschulen als wissenschaftlich ausgerichtete „Mädchenlyzeen“ mit zwei Pflichtfremdsprachen (Englisch und Französisch) oder als „Höhere Mädchenschulen neuer Ordnung“ geführt werden. Dieser…