Anschaffung
Welche Jahrgangsstufen werden derzeit mit iPads ausgestattet?
Am RWG werden die 7. Klassen in der zweiten Schuljahreshälfte mit iPads ausgestattet, so dass gleich zu Beginn der 8. Klasse die iPads im Unterricht verwendet werden können. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 12, die noch kein gefördertes iPad erworben haben, können außerdem noch die Förderung erhalten.
Kann auch für ein Kind, das die 5. oder 6. Jahrgangsstufe besucht, ein neues Tablet gefördert werden?
Nein, derzeit ist am RWG die 1:1 Ausstattung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 nicht vorgesehen. Hier stehen iPad-Koffer für den Einsatz im Unterricht zur Verfügung.
Welche Tablets sehen wir am RWG vor?
Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler erfolgt einheitlich mit iPads. Dabei gibt es unterschiedliche Modelle, die Entscheidung zur jeweiligen Variante liegt bei den Eltern. Die Mindestkriterien bieten eine wichtige Orientierung für die Geräteauswahl: 10,2‘‘ Display, 64 GB Speicher, 4GB RAM. Bei Neuanschaffungen empfehlen wir ein iPad 10 oder ein iPad Air. Für die schulische Nutzung reicht die jeweils kleinere Variante aus. Auch ein bereits vorhandenes iPad 9 ist momentan ausreichend. Aufgrund des zeitlich begrenzten Update-Supports (Prognose 2027-29) empfehlen wir aber keinen Neukauf mehr.
Welche Mindestkriterien sehen wir vor?
Anschaffung im Schuljahr 24/25: 10,2“ Display, 64 GB Speicher, 4GB RAM, außerdem Eingabestift; auch die Einbindung in das schulische MDM ist ein zwingendes Mindestkriterium.
Warum iPads?
Drei wesentliche Gründe sind für uns ausschlaggebend: Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass iPads von den meisten Schülerinnen und Schülern als sehr zuverlässig und gut zu handhaben wahrgenommen werden. Zudem macht die möglichst einheitliche digitale Lernumgebung viele Abläufe, Absprachen und Erklärungen im Unterricht einfacher und besser nachvollziehbar. Drittens ist die zentrale Geräteverwaltung über das MDM nur mit iPads möglich. Dennoch schließen wir die Nutzung von Windows oder Android Tablets im Unterricht nicht aus. Für den Bezug und Kauf von Apps sind die Schülerinnen und Schüler dann selbst zuständig, auch Support können wir als Schule hier in der Regel nicht leisten. Eine Förderung ist nur für iPads möglich, da die Einbindung in das MDM zu den Mindestkriterien gehört.
Welchen Vorteil bietet die Bestellung der iPads über ACS?
Das RWG kooperiert seit zwei Jahren mit ACS (Alpha Computer Sales, Ottobrunn), einem Händler für Bildungsmedien. Die Anschaffung über ACS erleichtert zunächst die Auswahl eines geeigneten Geräts und des Zubehörs, da wir hier eine speziell auf unsere Schule zugeschnittene Vorauswahl an iPads sowie optionales und verbindliches Zubehör getroffen haben. Zugleich werden erste wichtige Schritte zentral vorgenommen, Sie können die Geräte bei ACS zu günstigen Konditionen beziehen, der Apple-Bildungsrabatt ist bereits eingepflegt und es ist nicht nötig, weitere Nachweise hochzuladen. Die Lieferung erfolgt gesammelt an die Schule. Grundsätzlich kann das iPad aber auch bei einem anderen Händler erworben werden, muss dann aber nachträglich in die Geräteregistrierung eingebunden werden.
MDM-Verwaltung
Warum werden die iPads von der Schule in einem MDM verwaltet?
Wir unterstreichen damit den Arbeitscharakter der iPads. Das von der Schule administrierte Mobile Device Management (MDM) Jamf School ist eine zentrale Geräteverwaltung, über die schulisch benötigte Apps aufgespielt und bestimmte Einschränkungen während des Unterrichtsbetriebs vorgenommen werden. Über eine Zeitsteuerung wird das schulische Profil aktiviert. Diese Steuerung kann von den Nutzern nicht eigenständig verändert werden.
Welche Einschränkungen sieht das schulische Profil vor?
Im schulischen Profil lassen sich nur die Apps öffnen, die von uns zugelassen sind. Damit wollen wir auf technischem Weg Fremdbeschäftigung eindämmen, Spiele-Apps, Tiktok, und Instagram bleiben beispielsweise aus. Wir hinterlegen bestimmte Einstellungen, die pädagogisch sinnvolle Einschränkungen in der Nutzung vorsehen. Diese Vorgaben können von den Schülerinnen und Schülern nicht umgangen oder geändert werden. Im privaten Profil, also außerhalb der Unterrichtszeit, können die privat gekauften Apps wieder geöffnet werden.
Wie kommen die schulischen Apps auf das iPad?
Für schulische Zwecke benötigte Apps werden von uns über den Apple School Manager bezogen und über das MDM auf die iPads ausgespielt. Dies geschieht aus Schülersicht automatisch, sobald das iPad mit einem WLAN verbunden ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass viele kostenpflichtige Apps deutlich günstiger oder auch kostenlos bezogen werden können, z. B. GoodNotes für die Heftführung. Auch Updates von Apps werden automatisch ausgerollt.
Sollte das iPad mit einer eigenen Apple-ID verknüpft werden?
Ja. Erst dann können wichtige Daten und Apps auch in der iCloud gespeichert werden und gehen nicht verloren, auch wenn das Gerät einmal ausfallen sollte. Durch die Verknüpfung mit der iCloud können Fotos und andere Daten z. B. auch mit dem iPhone oder einem anderen Apple-Gerät synchronisiert werden. Außerdem ist die Apple-ID notwendig, wenn neben den von der Schule aufgespielten Apps auch andere, privat genutzte Apps auf dem iPad geladen werden sollen.
Wie können Bestandsgeräte in das MDM eingebunden werden?
Auch ein bereits vorhandenes oder ein bei einem anderen Händler erworbenes iPad muss in das MDM eingebunden werden. Dazu muss die Jamf-Lizenz (lifetime ca. 30,- €) erworben werden. Bitte melden Sie sich bei den schulischen Administratoren, um ein Bestandsgerät in das MDM einbinden zu lassen.
Kann das schulische Profil auch auf die Zeit außerhalb des Unterrichts ausgedehnt werden?
Ja, auf Wunsch können wir iPads auch ganz im schulischen Profil verwalten. Die private Nutzung unterliegt dann den gleichen Einschränkungen wie die schulische Nutzung. Die Regelung kann auf Wunsch jederzeit auch wieder geändert oder rückgängig gemacht werden. Wenn Sie eine 24/7-Einbindung wünschen, schreiben Sie bitte Herrn Babl über das Elternportal oder per Mail an babl@rwg-bayreuth.de an.
Förderung
Welche Anforderungen bestehen an die geförderten Geräte?
Es muss sich um Neugeräte oder Refurbished-Geräte mit einer Garantie von mind. einem Jahr handeln, die den Mindestkriterien entsprechen und ab Beginn des Förderzeitraums gekauft wurden. Grundsätzlich sollten zur Abwicklung der Förderung Antragssteller und Rechnungsempfänger identisch sein. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Rechnung auf den Antragsteller bzw. die Antragstellerin ausgestellt ist, insbesondere bei getrennt lebenden Eltern. Antragsteller sind in der Regel die Erziehungsberechtigten.
Wie werden die iPads gefördert?
Die Fördersumme beträgt derzeit 350,- €. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, müssen die Erziehungsberechtigten über das vom StMUK bereitgestellte Online-Portal einen entsprechenden Antrag stellen. Die Antragsprüfung erfolgt durch die Schule sowie das Landesamt für Schule als Bewilligungsstelle. Detaillierte Informationen zur Antragstellung erhalten Sie im Zuge der Anschaffung über die Schule.
Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Wenn die Fördersumme nicht ausreicht und der finanzielle Eigenanteil nicht (auf einmal) aufgebracht werden kann, stehen verschiedene Lösungen zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen oder auch ein Zuschuss des Elternbeirats. Das StMUK hat die Förderverfahren mit den Sozialämtern abgestimmt. Einen Antrag auf Bezuschussung durch den Elternbeirat richten Sie bitte an Herrn Ströhla, damit dieser anonymisiert weitergegeben wird. Mittelfristig werden wir auch einen eigenen schulischen Leihgeräte-Pool aufbauen.
Nutzung
Wozu werden die iPads im Unterricht genutzt?
Das Anwendungsspektrum ist sehr vielfältig. Das Ziel ist zum einen die verstärkte Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler im Unterricht und zum anderen das Herausbilden von Medienkompetenz. Dabei setzen wir kollaborative und kreative Arbeitsweisen ein, stärken individualisierte Lernmethoden und Kommunikation, nutzen Recherchemöglichkeiten und präsentieren Ergebnisse ansprechend. Visuelle und auditive Unterrichtsmaterialien können zunehmend selbstbestimmt genutzt werden, in jedem Fach bieten sich spezifische Apps an.
Ist die Heftführung am iPad verpflichtend?
Nein. Wer sein Heft lieber auf Papier führt, kann das so handhaben. Auch das Erlernen bestimmter Arbeitsweisen kann unter Umständen auf Papier besser sein, hier entscheiden die Fachlehrer. Grundsätzlich beginnt die Heftführung am iPad in der Jgst. 9.
Gibt es weiterhin auch gedruckte Schulbücher?
Ja, analoge Büchersätze können ausgeliehen werden. Gerade für die Arbeit zu Hause können die Print-Bücher genutzt werden, dann müssen sie nicht in der Schultasche getragen werden und in der Schule kann die digitale Version genutzt werden.
Dürfen die iPads auch privat genutzt werden?
Ja, grundsätzlich dürfen die iPads auch privat genutzt werden, solange die schulische Nutzung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dies betrifft z. B. die Belegung des Speichers. Es obliegt den Eltern, für die private Nutzung ggf. Einschränkungen etwa zur Bildschirmzeit und zu bestimmten Apps vorzunehmen.
Support
Welche Schulungen macht das RWG zur Nutzung der iPads?
Am Ende der 7. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler eine viertägige, umfassende Schulung zu den Grundlagen der iPad-Nutzung, zu medienpädagogischen Aspekten und zur Nutzung der verschiedenen Lernplattformen.
Wo finde ich Hilfe bei technischen Problemen?
Die Schülerinnen und Schüler können sich über Teams oder direkt in der Schule an das Digitalteam wenden, z. B. an Herrn Babl oder an Herrn Renner. Wir kümmern uns um rasche Lösungen.
Welche Hilfe gibt es, wenn das iPad kaputt oder verloren geht?
Um rasch und unkompliziert Ausfälle des eigenen iPads zu überbrücken, stellen wir aus einer Spende des Elternbeirats kostenlos Leihgeräte zur Verfügung. Diese können kurzfristig ausgeliehen und mit der eigenen Apple-ID verknüpft werden, um alle Daten, z. B. Hefteinträge und Unterrichtsmaterialien, sofort wieder zur Verfügung zu haben. Ein Leihvertrag wird für die Dauer der Reparatur/Ersatzbeschaffung abgeschlossen. Bei Bedarf melden Sie sich bitte an Herrn Proetel.
Wie wirke ich zu hoher Bildschirmzeit entgegen?
Unterscheiden Sie klar zwischen schulischer und privater Bildschirmzeit. Begrenzen Sie private Bildschirmzeit, z. B. eine Stunde pro Lebensjahr pro Woche, also maximal täglich zwei Stunden bei einer 14-Jährigen. Die Familienfreigabe von Apple bietet die Möglichkeit, die Zeit für die Nutzung bestimmter Apps zu begrenzen. Hier lässt sich auch in regelmäßigen Berichten die tägliche Nutzung differenziert nachvollziehen. Darüber hinaus ist die Medienpädagogik ein zentraler und herausfordernder Teil der schulischen und elterlichen Erziehung. Wichtig ist ein frühzeitiges Trainieren zentraler motorischer und mentaler Fähigkeiten, z. B. Gleichgewichtssinn, Bewegung, handwerkliche Tätigkeiten. Auch das Stärken von familiären Bindungen und Freundschaften helfen, überhöhtem Medienkonsum etwas entgegenzusetzen.
Wo finde ich Hilfe bei medienerzieherischen Problemen?
Externe Hilfe bei problematischem Medienverhalten bekommen Sie hier