von admin
4. Januar 2000
„… hierzu freie meublierte Wohnung und Beheizung“: Das Schicksal der Fräulein Lehrerinnen
Bedeutungsschwer definiert das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Bildungswesen (salopp abgekürzt als BayEUG) schon in seinem zweiten Artikel, dass es zu den „Aufgaben der Schulen“ gehört, „auf Arbeitswelt und Beruf vorzubereiten, in der Berufswahl zu unterstützen und dabei insbesondere Mädchen und Frauen zu ermutigen, ihr Berufsspektrum zu erweitern“. Es wird also als selbstverständlich vorausgesetzt,…