- Die SMV stellt sich vor
- Verbindungslehrkräfte
- SMV-Events
- SMV-Newsletter
- Aktionen
- Aufgaben und Rechte der SMV
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass die Schülersprecher und Verbindungslehrer für das Schuljahr 2024/25 gewählt wurden! Hier stellen wir euch die neuen Mitglieder der SMV vor:
Eure RWG-Schülersprecher
2. Schülersprecher: Jakob Kessler (9a)
3. Schülersprecher: Akai Buberka (10b)
Juniorschülersprecherin: Greta Rothenbücher (7c)
Eure Verbindungslehrkräfte
Das SMV-Team hat spannende Pläne für das kommende Jahr, darunter abwechslungsreiche Veranstaltungen, informative Newsletter und kreative Projekte.
Bleibt auf dem Laufenden und besucht regelmäßig unsere Schulhomepage. Folgt uns auch auf Instagram, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
Euer SMV-Team
Auf welche SMV-Aktionen ihr euch im Schuljahr freuen dürft
Oktober | Halloweenparty |
Dezember | Nikolausaktion |
Februar | Fasching für die 5. Klassen |
Februar | Valentins- / Grußaktion |
März | Basketball-Turnier |
Juli | Fußball-Turnier |
Juli | RWG-Sommerfest |
SMV-Newsletter
Your browser does not support PDFs.
Download the PDF
.
Aktionen
Aufgaben und Rechte der SMV
Die Schülermitverwaltung (SMV) sind die Klassensprecher, die Kurssprecher und die Schulsprecher. Ihre Aufgaben und ihre Rechte sind im Bayerischen Erziehungs‐ und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgelegt.
Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- die Übernahme von Ordnungsaufgaben
- die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und
- die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.
Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
- Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
- auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Rechte einzelner Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 bleiben unberührt.
Diese Rechte der Schülerinnen und Schüler finden sich in Art. 56 BayEUG.