{"id":115,"date":"2012-01-17T20:22:37","date_gmt":"2012-01-17T19:22:37","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rwg-bayreuth.de\/home\/?page_id=115"},"modified":"2026-01-20T18:12:55","modified_gmt":"2026-01-20T17:12:55","slug":"absenzenregelung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rwg-bayreuth.de\/home\/?page_id=115","title":{"rendered":"Absenzenregelung \/ Schulunf\u00e4lle"},"content":{"rendered":"<p><!--<strong>Hier finden Sie die wichtigen Bestimmung, wenn ein Sch\u00fcler den Unterricht am RWG nicht besuchen kann.<\/strong>\n--><\/p>\n<h4>Befreiungen w\u00e4hrend des Schultages<\/h4>\n<p>Sie werden grunds\u00e4tzlich nur vom Direktorat ausgesprochen. Auch bei Unwohlsein d\u00fcrfen die Sch\u00fcler nicht einfach die Schule verlassen. Es soll gew\u00e4hrleistet sein, dass die Sch\u00fcler sicher nach Hause kommen.<\/p>\n<div class=\"su-expand su-expand-collapsed su-expand-link-style-default RWG\" data-height=\"0\"><div class=\"su-expand-content su-u-trim\" style=\"color:#1a1a1a;max-height:0px;overflow:hidden\">\n<p>Sch\u00fcler, die sich befreien lassen m\u00f6chten, melden sich dazu beim Lehrer ab und sprechen im Sekretariat vor. Wenn eine Befreiung genehmigt wird, erhalten die Sch\u00fcler einen Befreiungszettel, der von der Lehrkraft der laufenden Stunde und den Eltern unterzeichnet und wieder im Sekretariat abgegeben werden muss, sobald der Sch\u00fcler wieder am Unterricht teilnehmen kann.<\/p>\n<p>Sch\u00fcler der Unterstufe k\u00f6nnen nur befreit werden, wenn sie im Sekretariat abgeholt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch Sch\u00fcler der Mittel&#x2010; und Oberstufe sollen im Normalfall abgeholt werden, k\u00f6nnen aber auch alleine nach Hause gehen, wenn die Erziehungsberechtigten dem Sekretariat gegen\u00fcber die Erlaubnis erteilen.<\/p>\n<p>Vollj\u00e4hrige Sch\u00fcler d\u00fcrfen Befreiungsantr\u00e4ge selbst stellen.<br \/>\n<\/div><div class=\"su-expand-link su-expand-link-more\" style=\"text-align:left\"><a href=\"javascript:;\" style=\"color:#2b2b2b;border-color:#2b2b2b\"><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"\" aria-label=\"\"><\/i><span style=\"border-color:#2b2b2b\">mehr Informationen zu \"Befreiungen w\u00e4hrend des Schultages\" anzeigen<\/span><\/a><\/div><\/div>\n<h4>Befreiung\/Beurlaubungen von Sch\u00fclern<\/h4>\n<p>Wenn bekannt ist, dass ein Sch\u00fcler an einem Termin nicht am Unterricht teilnehmen kann, muss vorher ein Befreiungsantrag gestellt werden. Es gen\u00fcgt nicht der Form, der Schule nur im Nachhinein eine Entschuldigung zukommen zu lassen. <\/p>\n<div class=\"su-expand su-expand-collapsed su-expand-link-style-default RWG\" data-height=\"0\"><div class=\"su-expand-content su-u-trim\" style=\"color:#1a1a1a;max-height:0px;overflow:hidden\">\n<p>Antr\u00e4ge auf Befreiungen (z.&nbsp;B. bei Arztterminen oder f\u00fcr die F\u00fchrerscheinpr\u00fcfung) sind rechtzeitig vor dem Termin an die Schulleitung zu stellen. Bis zu zwei Tagen vor dem betroffenen Tag sind Antr\u00e4ge auf Befreiungen per Eltern-Portal m\u00f6glich. Es entf\u00e4llt ein zus\u00e4tzlicher handschriftlich unterschriebener Antrag. Eine R\u00fcckmeldung \u00fcber die Genehmigung des Antrags erfolgt \u00fcber das Eltern-Portal.<br \/>\nIn dringenden F\u00e4llen erforderliche kurzfristige Unterrichtsbefreiungen (weniger als zwei Tage vor dem Termin) sind nach wie vor nur in Papierform m\u00f6glich. Eine R\u00fcckmeldung durch die Schule erfolgt in diesen F\u00e4llen nur, wenn der Antrag nicht genehmigt werden kann.<\/p>\n<p>Die Schulleitung bittet dringend alle Eltern und Sch\u00fcler, die Richtlinien f\u00fcr die Beurlaubung von Sch\u00fclern nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums f\u00fcr Unterricht und Kultus vom 29.6.1977 (KMBl I 1977, S. 427), die f\u00fcr die Schulleitung unbedingt verbindlich sind, zu beachten. Danach k\u00f6nnen Sch\u00fcler nur in dringenden Ausnahmef\u00e4llen auf Antrag beurlaubt werden und zwar bei einer Beurlaubung bis zu 14 Unterrichtstagen vom Schulleiter, in sonstigen F\u00e4llen von der zust\u00e4ndigen Schulaufsichtsbeh\u00f6rde auf Antrag \u00fcber die Schulleitung. <\/p>\n<p>Die genannten Richtlinien dazu sagen u.&nbsp;a.: <\/p>\n<ol style=\"padding-left:30px\">\n<li>Eine Beurlaubung kann nur gew\u00e4hrt werden, wenn die Erziehungsberechtigten bzw. der vollj\u00e4hrige Sch\u00fcler einen schriftlichen Antrag an die Schule richten. <\/li>\n<li>Der Antrag ist so rechtzeitig bei der Schule einzureichen, dass das Ergebnis etwa erforderlicher R\u00fcckfragen bei der Entscheidung \u00fcber die Beurlaubung ber\u00fccksichtigt werden kann. <\/li>\n<li>Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gew\u00e4hrung der Beurlaubung eingegangen wurden, bleiben bei der Entscheidung \u00fcber die Beurlaubung unber\u00fccksichtigt.<\/li>\n<li>Die Beurlaubung von Sch\u00fclern kann aufgrund wichtiger pers\u00f6nlicher Gr\u00fcnde erfolgen. Als wichtige Gr\u00fcnde gelten insbesondere Eheschlie\u00dfungen, Jubil\u00e4en und Todesf\u00e4lle in der Familie, Wohnungswechsel, unaufschiebbare Beh\u00f6rdeng\u00e4nge, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft geh\u00f6renden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass eine vor\u00fcbergehende Anwesenheit des Sch\u00fclers zur vorl\u00e4ufigen Pflege oder Betreuung j\u00fcngerer Geschwister erforderlich ist. <\/li>\n<li>Dagegen k\u00f6nnen Reise- oder Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten und Sch\u00fcler grunds\u00e4tzlich nicht als wichtiger pers\u00f6nlicher Grund in diesem Sinne gelten!<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wir bitten Sie, diese bindenden Richtlinien bei Ihren Planungen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<\/div><div class=\"su-expand-link su-expand-link-more\" style=\"text-align:left\"><a href=\"javascript:;\" style=\"color:#2b2b2b;border-color:#2b2b2b\"><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"\" aria-label=\"\"><\/i><span style=\"border-color:#2b2b2b\">mehr Informationen zu \"Befreiung\/Beurlaubungen von Sch\u00fclern\" anzeigen<\/span><\/a><\/div><\/div>\n<h4>Entschuldigungen<\/h4>\n<p>Wenn ein Kind aus nicht vorhersagbaren Gr\u00fcnden nicht zum Unterricht kommen kann, muss es umgehend entschuldigt werden. Die Schule ist bis zur achten Jahrgangsstufe verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt. <\/p>\n<div class=\"su-expand su-expand-collapsed su-expand-link-style-default RWG\" data-height=\"0\"><div class=\"su-expand-content su-u-trim\" style=\"color:#1a1a1a;max-height:0px;overflow:hidden\">\n<p>Ist ein Sch\u00fcler aus zwingenden Gr\u00fcnden (z.&nbsp;B. wegen Krankheit) verhindert, am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule unverz\u00fcglich (in der Regel gleich am Morgen) unter Angabe des Grundes zu verst\u00e4ndigen. Dies kann \u00fcber das <a href=\"https:\/\/riwagybay.eltern-portal.org\/\">Eltern-Portal<\/a> oder telefonisch erfolgen. Das Sekretariat ist zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch erreichbar (<a href=\"tel:+49921759850\">0921&nbsp;75985-0<\/a>). Entschuldigungen k\u00f6nnen auch auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Erfolgte die Benachrichtigung nicht \u00fcber das Eltern-Portal, so ist innerhalb von zwei Tagen eine handschriftliche Entschuldigung nachzureichen (\u00a7&nbsp;20&nbsp;BaySchO).<\/p>\n<p>Dauert die Erkrankung l\u00e4nger als zehn Unterrichtstage, so ist ein \u00e4rztliches Attest vorzulegen. H\u00e4ufen sich krankheitsbedingte Schulvers\u00e4umnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines \u00e4rztlichen oder schul\u00e4rztlichen Zeugnisses verlangen.<br \/>\n<\/div><div class=\"su-expand-link su-expand-link-more\" style=\"text-align:left\"><a href=\"javascript:;\" style=\"color:#2b2b2b;border-color:#2b2b2b\"><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"\" aria-label=\"\"><\/i><span style=\"border-color:#2b2b2b\">mehr Informationen zu \"Entschuldigungen\" anzeigen<\/span><\/a><\/div><\/div>\n<h4>Schulunf\u00e4lle<\/h4>\n<p>Unf\u00e4lle auf dem Weg zur Schule und w\u00e4hrend des Schultags m\u00fcssen der Schule angezeigt werden, damit es zu keinen versicherungstechnischen Verwicklungen kommt. <\/p>\n<div class=\"su-expand su-expand-collapsed su-expand-link-style-default RWG\" data-height=\"0\"><div class=\"su-expand-content su-u-trim\" style=\"color:#1a1a1a;max-height:0px;overflow:hidden\">\n<p>Immer wieder kommt es vor, dass Sch\u00fcler, die bei einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg (Schulunfall) verletzt worden sind, von \u00c4rzten als Privatpatienten behandelt werden. Das hat in der Regel zur Folge, dass den Betroffenen vom Tr\u00e4ger der gesetzlichen Unfallversicherung nicht der volle, von ihnen ausgelegte Rechnungsbetrag erstattet wird. <\/p>\n<p style=\"margin-bottom:0px\">Wollen Eltern und Sch\u00fcler eine solche Kostenbelastung vermeiden, ist ihnen anzuraten, <\/p>\n<ul>\n<li>den behandelnden Arzt, Zahnarzt oder das in Anspruch genommene Krankenhaus im Vorhinein und unmissverst\u00e4ndlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt und eine privat\u00e4rztliche Behandlung nicht gew\u00fcnscht wird; <\/li>\n<li>die Begleichung einer dennoch ausgestellten Privatrechnung abzulehnen und den Arzt, Zahnarzt oder das Krankenhaus an den Tr\u00e4ger der Unfallversicherung zu verweisen; <\/li>\n<li>einen Schulunfall unverz\u00fcglich bei der Schulleitung zu melden. Diese wird die Unfallanzeige an den Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband in M\u00fcnchen weiterleiten. <\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Arzt, der erste \u00e4rztliche Versorgung leistet, muss, wenn es sich um eine nicht nur geringf\u00fcgige Unfallverletzung handelt und diese ihm als Schulunfall gemeldet ist, darauf hinwirken, dass der Verletzte unverz\u00fcglich einem sog. Durchgangsarzt (d. s. von den Unfallversicherungstr\u00e4gern besonders ausgew\u00e4hlte Fach\u00e4rzte) vorgestellt wird. Au\u00dferdem ist er verpflichtet, mit dem Unfallversicherungstr\u00e4ger unmittelbar abzurechnen. W\u00fcnschen Eltern eine privat\u00e4rztliche Behandlung, legen sie die Rechnung, nachdem sie beglichen worden ist, dem Tr\u00e4ger der Unfallversicherung vor, der allerdings Erstattung nur in H\u00f6he der nach dem \u00c4rzteabkommen vereinbarten S\u00e4tze leistet. In jedem Fall muss der Unfall unverz\u00fcglich der Schulleitung angezeigt werden.<br \/>\n<\/div><div class=\"su-expand-link su-expand-link-more\" style=\"text-align:left\"><a href=\"javascript:;\" style=\"color:#2b2b2b;border-color:#2b2b2b\"><i class=\"sui sui-angle-right\" style=\"\" aria-label=\"\"><\/i><span style=\"border-color:#2b2b2b\">mehr Informationen zu \"Schulunf\u00e4lle\" anzeigen<\/span><\/a><\/div><\/div>\n<p><!--\n\n<h4>Formulare<\/h4>\n\n\nSie k\u00f6nnen die passenden Formulare von der Website herunterladen:--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul class=\"linkliste\">\n<li>\n<h4 style=\"margin:0pt; padding:0pt\"><a title=\"Formulare\" href=\"https:\/\/www.rwg-bayreuth.de\/home\/?page_id=113\" >Hier finden Sie zugeh\u00f6rige Formulare<\/a><\/h4>\n<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Befreiungen w\u00e4hrend des Schultages Sie werden grunds\u00e4tzlich nur vom Direktorat ausgesprochen. 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