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Aufgaben und Rechte der SMV

Aufgaben der Schülermitverantwortung:

Die Schülermitverwaltung (SMV) sind die Klassensprecher, die Kurssprecher und die Schulsprecher. Ihre Aufgaben und ihre Rechte sind im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgelegt.

Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere

  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die Übernahme von Ordnungsaufgaben,
  • die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und
  • die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.

Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,

  • in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
  • Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
  • auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
  • Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
  • bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
  • zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.

Die Rechte einzelner Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 bleiben unberührt.

Diese Rechte der Schülerinnen und Schüler stehen in Art 56 BayEUG. Sie können hier nachgelesen werden.