Hausordnung

1. Vorbemerkung

Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitung und die Verwaltung fühlen sich gemeinsam für die Schule verantwortlich. Diese Hausordnung ist Grundlage für ein vertrauensvolles, harmonisches Zusammenleben und einen sicheren, geordneten Schulalltag. Es wird erwartet, dass sich alle höflich und rücksichtsvoll verhalten.

Die folgende Hausordnung trat am 01.08.1990 erstmals in Kraft und wurde im Laufe der Jahre – gemäß Art. 69(4) BayEUG und § 4(1) GSO unter Mitwirkung der Personalvertretung, des Schulforums und des Aufwandsträgers – mehrmals geändert.

2. Ordnung im Haus

a. Jeder ist für die pflegliche Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmaterial verantwortlich. Schäden im Schulbereich werden sofort dem Sekretariat, einem Lehrer oder dem Hausmeister gemeldet. Mutwillige Beschädigungen und Verunreinigungen verpflichten zu Schadensersatz und können Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

b. Um eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, achten alle besonders auch auf Ordnung und Sauberkeit in den Unterrichtsräumen (vgl. die in den Klassenzimmern aushängenden Hinweise). Nicht nur der eigens eingeteilte Ordnungsdienst ist dafür zuständig. Abfall ist in die entsprechenden Behälter zu entsorgen; wir praktizieren Mülltrennung. Während des Unterrichts soll nicht gegessen und getrunken werden. Getränke in offenen Gefäßen gehören nicht in die Klassenzimmer.

c. In die Bibliothek dürfen keine Taschen und keine Speisen und Getränke mitgenommen werden. Die Bibliothek ist ein Arbeitsraum. Absolute Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme sind selbstverständlich. Die Aufsicht wird auf Einhaltung dieser Regeln achten.

d. In den Toiletten sind Sauberkeit und Hygiene selbstverständlich.

e. Die Ausgestaltung der Klassenzimmer und die Veränderung der Sitzordnung erfolgt in Absprache mit dem Klassenleiter.

f. Für mitgebrachte Gegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen. Wertgegenstände oder größere Geldbeträge sollen daher nicht mit in die Schule gebracht werden. Fundsachen beim Hausmeister abgeben.

g. Am Stundenende sorgen die Schülerinnen und Schüler, speziell aber der Tafel- und der Ordnungsdienst dafür, dass die Tafel sauber gewischt ist und sich das Zimmer in ordentlichem Zustand befindet. Beim Verlassen der Unterrichtsräume werden alle Lichter ausgeschaltet und die Fenster geschlossen. Die Stühle sind am Ende der letzten Schulstunde in dem jeweiligen Raum hochzustellen. Der Lehrer schließt das Klassenzimmer ab.

h. Die Schulparkplätze stehen während der Unterrichtszeit ausschließlich den Bediensteten der Schule zur Verfügung. Zweiräder werden an den dafür angewiesenen Plätzen abgestellt. Das Umherfahren im Schulhof ist wegen der Unfallgefahr untersagt.

i. Umweltbewusstes Verhalten erfordert, dass der Verbrauch von Wasser, Heizung und Strom auf das notwendige Maß beschränkt und die Abfallmenge soweit wie möglich reduziert wird.

j. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Rauchen verboten.

k. Verboten sind Alkohol, Drogen und die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen.

l. Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien müssen – sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen – im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. In dringenden Fällen haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, nach Rücksprache mit einer Lehrkraft Erziehungsberechtigte anzurufen.

m. Unbefugten ist es verboten, das Schulhaus und das Schulgelände zu betreten.

3. Ordnung in der Mensa

a. Der Aufenthalt in der Mensa ist in der 6. und 7. Stunde nur zum Essen und Trinken gestattet. Für Hausaufgaben stehen die untere und obere Pausenhalle zur Verfügung.

b. In der Mensa räumt jede(r) ihren/seinen Platz auf: Müll und Speisereste werden entsorgt, Besteck und Geschirr werden zurückgegeben, zum Reinigen der Tische stehen Eimer mit Wasser und Wischlappen bereit.

c. Die Stühle werden nach Benützung wieder richtig hingestellt, besonders auch die Stühle im Außenbereich.

d. Es dürfen keine Speisen und Getränke in den ersten Stock des Mensagebäudes und in die anderen Teile des Schulgebäudes mitgenommen werden.

e. Im Winter und an kälteren Tagen in der Übergangszeit benützen wir den Haupteingang, die Türen zum Pausenhof sollen dann geschlossen gehalten werden.

f. Geschirr, Trinkbecher und Besteck sind Eigentum der Schule. Wer sie entwendet, begeht eine Straftat.

g. Taschen und Kleidungsstücke gehören nicht auf die Tische und Stühle, da sie dort
anderen Gästen der Mensa den Platz wegnehmen.

4. Unterricht

a. Stundentafel

1. Stunde 07:45 08:30 Uhr
2. Stunde 08:30 09:15 Uhr
         Pause 09:15 09:35 Uhr
3. Stunde 09:35 10:20 Uhr
4. Stunde 10:20 11:05 Uhr
         Pause 11:05 11:15 Uhr
5. Stunde 11:15 12:00 Uhr
6. Stunde bzw. Mittagspause I 12:00 12:45 Uhr
7. Stunde bzw. Mittagspause II 12:45 13:30 Uhr
8. Stunde 13:30 14:15 Uhr
9. Stunde 14:15 15:00 Uhr
         Pause 15:00 15:05 Uhr
10. Stunde 15:05 15:50 Uhr
11. Stunde 15:50 16:35 Uhr

 

b. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse noch ohne Lehrer, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.

c. Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde fragen die Klassensprecher im Sekretariat nach, ob fehlende Schüler entschuldigt sind. Diese Regelung gilt bis inklusive der 10. Jahrgangsstufe.

d. Änderungen des Stundenplans stehen täglich am entsprechenden Aushang.

e. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken und deshalb das Schulgebäude vorzeitig verlassen wollen, verständigen den Fachlehrer der laufenden oder der folgenden Stunde und beantragen im Sekretariat II eine Befreiung. Die Abmeldung ist von den Eltern gegenzuzeichnen. Bei nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Befreiungen vom laufenden Unterricht werden grundsätzlich nur von der Schulleitung erteilt. Für alle weiteren Schulversäumnisse gilt die Absenzenregelung.

f. Absenzenregelung
Kann ein Schüler wegen Krankheit oder einem anderen zwingenden Grund den Unterricht oder eine schulische Veranstaltung nicht besuchen, so ist dies der Schule über das Elternportal, telefonisch oder per Fax vor dem Unterricht, am besten bis 7:30 Uhr, mitzuteilen. Die Krankmeldung über das Elternportal gilt als Schriftliche Entschuldigung. Bei telefonischer Krankmeldung, Krankmeldung per Fax oder per mail muss bei der Rückkehr unverzüglich eine Krankheitsbestätigung in der Schule (Klassenleitung oder OSK) abgegeben werden. Dauert die Abwesenheit länger als zehn Tage, muss ein ärztliches Attest abgegeben werden. Dieses Zeugnis kann nur dann anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat.
Bei längerer Erkrankung, z.B. Klinikaufenthalt o.ä., ist die Schulleitung gesondert zu kontaktieren.
In dringenden Ausnahmefällen kann die Schulleitung auf vorher einzureichenden schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreien. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen. Arztbesuche sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

5. Pausen und Zwischenstunden

a. Die Aufsichten regelt ein besonderer Plan, der Bestandteil dieser Hausordnung ist.

b. Die große Pause dient der Erholung und Bewegung an der frischen Luft. Daher begeben sich die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 10 in den Pausenhof. Den Schülerinnen und Schülern ab der 11. Jahrgangsstufe ist der Aufenthalt im Klassenzimmer gestattet. Alle anderen Klassenzimmer und die Fachräume werden zu Beginn der großen Pause abgeschlossen. Der Aufenthalt in den Gängen ist untersagt.
Bei ungünstigen Wetterverhältnissen ist der Aufenthalt in der oberen und unteren Pausenhalle und in den jeweils angrenzenden Gängen des Erdgeschosses gestattet.

c. In den Pausen – ausgenommen ist die Mittagspause – bleiben die Schüler der Klassen 5 – 10 im Schulbereich. Der Schulleiter kann für die 10. Klassen die Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes in Freistunden erteilen, wenn diese die Gewähr für verantwortungsbewusstes Verhalten bieten.

6. Vor und nach dem Unterricht

a. Das gesamte Schulhaus ist ab 7:30 Uhr geöffnet. Für die Schüler, die bereits früher zur Schule kommen, ist ab 7:00 Uhr der überdachte Eingang am Wittelsbacherring geöffnet. Sie können sich in der Pausenhalle aufhalten.

b. Nach Öffnung des Hauses begeben sich alle Schüler zu ihren Klassenzimmern. Fachräume dürfen nur betreten werden, wenn ein Lehrer anwesend ist.

c. Die Präsenzen für die erste und die sechste Stunde und die Aufsichten vor Beginn des Unterrichts und während der Mittagspause regelt ein besonderer Plan.

d. Für die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht und für Freistunden am Nachmittag stehen die obere und untere Pausenhalle als Aufenthalts- und Arbeitsräume zur Verfügung. Für die Arbeit der Fachtutoren werden besondere Räume ausgewiesen.

Für Schüler der Oberstufe und für die SMV stehen gesonderte Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ihre Nutzung setzt gegenseitige Rücksichtnahme und einen pfleglichen Umgang mit Einrichtungsgegenständen und Ausstattung voraus.

e. Das gesamte Schulhaus wird Montag bis Donnerstag um 17:00 Uhr, am Freitag um 16:15 Uhr geschlossen.

7. Verhalten bei Gefahren und Unfällen

a. Der Alarmplan der Schule ist Bestandteil dieser Hausordnung.

b. Der Klassenleiter informiert seine Klasse über die im Alarmfall vorgesehenen Fluchtwege. Er achtet darauf, dass im Klassenzimmer ein entsprechender Aushang vorhanden ist.

c. Verunglückt ein Schüler im Schulbereich oder auf dem Schulweg oder ist er an einem Unfall beteiligt, so ist davon unverzüglich das Direktorat zu unterrichten.

8. Die Schule im Winter

a. Wegen der großen Verletzungsgefahr ist das Werfen von Schneebällen untersagt.

b. Aus Sicherheitsgründen benutzen wir nur die geräumten Wege.

9. Schlussbemerkung

Die Hausordnung legt Regeln für das Miteinander fest, bietet den Schülern aber auch Freiräume. Diese Freiräume müssen jedoch von allen verantwortungsbewusst wahrgenommen werden. Ältere Schülerinnen und Schüler müssen sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.

Die Schülerinnen und Schüler lesen diese Hausordnung aufmerksam durch und bestätigen durch Unterschrift die Kenntnisnahme.

Gleichzeitig verpflichten sich Lehrer und Schüler durch ihre Unterschrift zu deren Einhaltung.

Die Hausordnung sowie die Unterschriftenliste der Schüler werden in den Klassenzimmern ausgehängt (bitte nächste Seite verwenden).

Aufgrund besonderer Umstände (z.B. Covid19) können kurzfristig Änderungen der Hausordnung erforderlich sein.