Das Sozialpraktikum muss von allen bayerischen Schülerinnen und Schülern, die an einem Gymnasium den sozialwissenschaftlichen Zweig (G8) bzw. das Sozialwissen-schaftliche Gymnasium (G9) gewählt haben, nach der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (§30 (2) GSO) bis zum Ende der Mittelstufe abgeleistet werden und ist die Voraussetzung für das Vorrücken in die Oberstufe. Es umfasst 15 Arbeitstage, welche aber auch über mehrere Ferien bzw. Schuljahre aufgeteilt werden können. Fünf Tage des Sozialpraktikums können von den Schülerinnen und Schülern der 9. Jgst. bzw. im G9 auch in der 10. Jgst. während der Schulzeit, in der Fahrtenwoche vor den Sommerferien, abgeleistet werden.
Im Vordergrund soll hierbei der Dienst am Menschen, die soziale Ausrichtung, stehen, weshalb vor allem soziale Einrichtungen als Praktikumsstätten gewählt werden sollten. Aber auch das eigene soziale Engagement, z.B. in Verein oder Kirchengemeinde, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf das Sozialpraktikum angerechnet werden. Diese Anrechnung erfolgt allerdings individuell je nach Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Deshalb ist vorherige Absprache mit der Lehrkraft notwendig. Sowohl bei der Suche nach Praktikumsplätzen als auch bei der Erstellung des abschließenden Praktikumsberichts im letzten Jahr der Mittelstufe stehen die Lehrkräfte im Fach Sozialpraktische Grundbildung den Schülerinnen und Schülern beratend zur Seite.