Stundentafeln am RWG

Sprachliches Gymnasium (SG)

Jahrgangsstufen
Pflichtfächer 2)
5
6
7
8
9
10
11
Religionslehre/Ethik
2
2
2
2
2
2
2
Deutsch
5
4
4
4
3
3
3
Englisch7)
5
4
4
3
3
3
3
Französisch/Latein7)
4
4
4
3
3
3
Italienisch/Spanisch
4
4
3
3
Mathematik
4
4
4
3
4
3
3
Informatik
2
Physik
2
2
2
2
Chemie
2
3
Biologie
2
2
2
Natur und Technik
3
3
2
Geschichte
2
2
2
2
1
Politik und Gesellschaft
2
Geographie
2
2
2
2
Wirtschaft und Recht
2
2
Kunst
2
2
2
1
1
1
Musik
2
2
2
1
1
1
Sport
2
2
2
2
2
2
2
verpflichtende Intensivierungsstunden9)
3
Modul zur beruflichen Orientierung10)
0,5
Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung
2
Summe
je 30 (+1/+2)
30
31,5
34
34
freiwillige Intensivierungsstunden9)
6

2) [Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
10) [Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15) [Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16) [Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.

Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WWG)

Jahrgangsstufen
Pflichtfächer 2)
5
6
7
8
9
10
11
Religionslehre/Ethik
2
2
2
2
2
2
2
Deutsch
5
4
4
4
3
3
3
Englisch7)
5
4
4
3
3
3
3
Französisch/Latein7)
4
4
4
3
3
3
Mathematik
4
4
4
3
4
3
3
Physik
2
2
2
2
Chemie
2
3
Biologie
2
2
2
Natur und Technik
3
3
2
Geschichte
2
2
2
2
1
Politik und Gesellschaft
2
Geographie
2
2
2
2
Wirtschaft und Recht
3
2
2
3
Wirtschaftsinformatik
2
2
2
Profilstunden8)
1
1
2
Kunst
2
2
2
1
1
1
Musik
2
2
2
1
1
1
Sport
2
2
2
2
2
2
2
verpflichtende Intensivierungsstunden9)
3
Modul zur beruflichen Orientierung10)
0,5
Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung
2
Summe
je 30 (+1/+2)
30
31,5
34
34
freiwillige Intensivierungsstunden9)
6

2) [Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt.
9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
10) [Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
15) [Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16) [Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.

Sozialwissenschaftliches Gymnasium (SWG)

Jahrgangsstufen
Pflichtfächer 2)
5
6
7
8
9
10
11
Religionslehre/Ethik
2
2
2
2
2
2
2
Deutsch
5
4
4
4
3
3
3
Englisch7)
5
4
4
3
3
3
3
Französisch/Latein7)
4
4
4
3
3
3
Mathematik
4
4
4
3
4
3
3
Informatik
2
Physik
2
2
2
2
Chemie
2
3
Biologie
2
2
2
Natur und Technik
3
3
2
Geschichte
2
2
2
2
1
1
Geographie
2
2
2
2
Wirtschaft und Recht
2
2
Politik und Gesellschaft
3
2
2
3
Sozialpraktische Grundbildung14)
2
2
2
Profilstunden8)
1
Kunst
2
2
1
1
Musik
2
2
2
1
1
1
Sport
2
2
2
2
2
2
2
verpflichtende Intensivierungsstunden9)
3
Modul zur beruflichen Orientierung10)
0,5
Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung
2
Summe
je 30 (+1/+2)
30
31,5
34
34
freiwillige Intensivierungsstunden9)
6

2) [Amtl. Anm.:] In Pflichtfächern kann der Unterricht in Epochen erteilt werden. Über die Reihenfolge der Epochen entscheidet die Schule. Am HG, SG, NTG, WWG und SWG können die Fächer Kunst und Musik in den Jahrgangsstufen 8 und 9 zudem im jährlichen Wechsel jeweils zweistündig unterrichtet werden.
7) [Amtl. Anm.:] Die Schule kann nach Jahrgangsstufe 10 im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten die Ablösung der ersten oder zweiten Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 11 neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache anbieten. In Ausnahmefällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter in den ersten vier Wochen der Jahrgangsstufe 11 einen Wechsel zurück zur ersetzten Fremdsprache genehmigen. Der Unterricht in der neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden erteilt.
8) [Amtl. Anm.:] Die Profilstunden werden am NTG zur Stärkung von Chemie und Physik, am MuG zur Stärkung des musischen Profils, insbesondere Kunst, am WWG zur Stärkung der wirtschaftswissenschaftlichen Fächer und am SWG zur Stärkung von Politik und Gesellschaft eingesetzt.
9) [Amtl. Anm.:] Die Intensivierungsstunden sollen den individuellen Lernprozess durch gezieltes Üben, Wiederholen und Vertiefen in kleineren Lerngruppen unterstützen. Zudem bieten sie die Möglichkeit, die Leistungsfähigkeit von besonders Begabten zielgerichteter zu fördern. Die Intensivierungsstunden sollen in den Kernfächern (§ 16 Abs. 2) eingesetzt werden. Bei der Zuordnung zu den Fächern können auch schulische Schwerpunktsetzungen berücksichtigt werden. Die Intensivierungsstunden dienen nicht der Vermittlung neuer Lehrplaninhalte. In der Unterstufe kann die Schule gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 über die Verteilung von drei verpflichtenden Intensivierungsstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. Bis zu zwei dieser Intensivierungsstunden können in die Mittelstufe verschoben werden. 30 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe dürfen dabei nicht unterschritten werden. Soweit aus pädagogischen Gründen bis zu sechs zusätzliche Intensivierungsstunden zur Klassenteilung in Kernfächern angeboten werden, ist die Vermittlung neuer Lehrplaninhalte zulässig. Werden Intensivierungsstunden als Zusatzangebot zum Pflichtunterricht besucht, gilt §16 Abs. 4 entsprechend.
10) [Amtl. Anm.:] Das Modul soll in Form einer oder mehrerer Blockveranstaltung(en) durchgeführt werden.
13) [Amtl. Anm.:] Am SWG kann statt des Faches Kunst in den Jahrgangsstufen 7 und 8 das Fach Textilarbeit mit Werken mit gleicher Stundenzahl angeboten werden, solange an der Schule Fachlehrkräfte für Textilarbeit mit Werken vorhanden sind.
14) [Amtl. Anm.:] Das Sozialpraktikum ist bis zum Ende der Jahrgangsstufe 11 abzuleisten (§ 30 Abs. 2); es soll zumindest teilweise in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden. Das Nähere regelt das Staatsministerium.
15) [Amtl. Anm.:] Über die Erteilung von zwei Wochenstunden Basissport pro Jahrgangsstufe hinaus kann die Schule in der Unterstufe über die Verteilung von drei verpflichtenden Sportstunden auf die einzelnen Jahrgangsstufen eigenverantwortlich entscheiden. § 15 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. Die Erteilung als Differenzierter Sportunterricht ist möglich.
16) [Amtl. Anm.:] Kunst oder Musik nach Wahl des Schülers.