Unsere RWG-Schülersprecher
1. Schülersprecherin: Isabella Zuchold 10e
2. Schülersprecherin: Lara Gruber 10b
3. Schülersprecherin: Elen Sergoyan 8a
Juniorschülersprecherin: Margarete Lauterbach 7e
Unsere SMV
Unsere Verbindungslehrer
Bei Problemen könnt Ihr gerne jederzeit persönlich bei uns vorbeikommen oder uns per Mail kontaktieren: kraemer@rwg-bayreuth.de oder thiele@rwg-bayreuth.de.
Die Verbindungslehrer im Interview
Dominik Krämer, verheiratet, (bald) ein Kind
Fächer
Chemie, Mathematik
Hobbys
Fußball spielen, Wandern, Motorrad fahren, kochen
Was mögen Sie besonders an unserer Schule?
Der Zusammenhalt am RWG. Hier bedeutet das Wort SchulFAMILIE, dass Schüler und Lehrer MITEINANDER lernen und unterrichten.
Was würden Sie gerne ändern?
Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam mit der SMV das Lernen und Leben an der Schule abwechslungsreich(er) gestalten können, um die Schulzeit in positiver Erinnerung zu behalten.
Dr. Fred Thiele, verheiratet, drei Kinder
Fächer
Sport (männlich) / Wirtschaft und Recht / Englisch
Hobbys
Mit unserem VW Bus nach Korsika reisen, Sport, Gartenarbeit, mit meiner Familie das Leben genießen
Was mögen Sie besonders an unserer Schule?
Ich mag am RWG besonders den sozialen Umgang der Schülerinnen und Schüler untereinander und das familiäre Flair im Umgang zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften! Bei uns gibt man aufeinander Acht und denkt nicht nur an sein eigenes Wohl. So macht das Unterrichten Spaß!
Was würden Sie gerne ändern?
Ich wünsche mir, dass das Thema Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung noch viel mehr in den Köpfen unserer Schulfamilie ankommt, damit wir uns alle einen liebens- und lebenswerten Planeten erhalten.
Aktionen
Auf welche SMV-Aktionen ihr euch im Schuljahr freuen dürft
Februar | Fasching für die 5. Klassen |
März | Basketball-Turnier |
Juli | Fußball-Turnier |
Juli | RWG-Sommerfest |
Aufgaben und Rechte der SMV
Die Schülermitverwaltung (SMV) sind die Klassensprecher, die Kurssprecher und die Schulsprecher. Ihre Aufgaben und ihre Rechte sind im Bayerischen Erziehungs‐ und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgelegt.
Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- die Übernahme von Ordnungsaufgaben
- die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und
- die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.
Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
- Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
- auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Rechte einzelner Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 bleiben unberührt.
Diese Rechte der Schülerinnen und Schüler finden sich in Art. 56 BayEUG.