Unsere RWG-Schülersprecher
1. Schülersprecherin: Alisa Herath Q11
2. Schülersprecherin: Isabella Zuchold 9e
3. Schülersprecherin: Jule Schmidt 9b
Juniorschülersprecherin: Margarete Lauterbach 6e
Unsere SMV
Unsere Verbindungslehrer
Bei Problemen könnt Ihr gerne jederzeit persönlich bei uns vorbeikommen oder uns per Mail kontaktieren: keyser@rwg-bayreuth.de oder bauer@rwg-bayreuth.de.
Die Verbindungslehrer im Interview
Annika Keyser, ledig
Fächer
Sport weiblich / Deutsch
Hobbys
In den Bergen wandern, Skifahren und Klettersteige begehen, am Meer schwimmen und Yoga, außerdem kreativ sein.
Was mögen Sie besonders an unserer Schule?
Ich mag besonders unsere Schüler, durch sie macht das Unterrichten Spaß. Außerdem herrscht eine freundliche und lockere Atmosphäre am RWG.
Was würden Sie gerne ändern?
Die Situation würde ich gerade gerne ändern, sodass wieder unsere tollen Fahrten, Feste und Aktionen stattfinden können, die unser Schulleben sehr prägen. Am liebsten würde ich wieder ganz normal Sport unterrichten können, das fehlt mir!
Markus Bauer, verheiratet
Fächer
Sport männlich / Deutsch
Hobbys
Skateboard, Longboard, Ski- und Mountainbikefahren
Was mögen Sie besonders an unserer Schule?
Ein gutes Verhältnis zu den Schülern und, dass man auf einzelne Schüler eingeht. Ich finde auch das große Angebot an AGs und Aktionen gut.
Was würden Sie gerne ändern?
Ein Ganztagesangebot von 7.45-16 Uhr, bei dem viel individuelle Lernzeit gegeben wird und Raum für Spaß, Kreativität und Bewegung ist. Außerdem fände ich einen Skikurs für die 8. Klassen toll.
Aktionen
Auf welche SMV-Aktionen ihr euch im Schuljahr freuen dürft
Februar | Fasching für die 5. Klassen |
März | Basketball-Turnier |
Juli | Fußball-Turnier |
Juli | RWG-Sommerfest |
Aufgaben und Rechte der SMV
Die Schülermitverwaltung (SMV) sind die Klassensprecher, die Kurssprecher und die Schulsprecher. Ihre Aufgaben und ihre Rechte sind im Bayerischen Erziehungs‐ und Unterrichtsgesetz (BayEUG) festgelegt.
Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen
- die Übernahme von Ordnungsaufgaben
- die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und
- die Mithilfe bei der Lösung von Konflikten.
Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,
- in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
- Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, die Leiterin oder den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
- auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
- Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, bei der Leiterin oder beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
- bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Rechte einzelner Schülerinnen und Schüler nach Art. 56 bleiben unberührt.
Diese Rechte der Schülerinnen und Schüler finden sich in Art. 56 BayEUG.