Verhinderungen – Entschuldigungen

Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. wegen Krankheit) verhindert, am Unterricht und an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich (in der Regel gleich am Morgen) unter Angabe des Grundes zu verständigen. Dies kann über das Eltern-Portal oder telefonisch erfolgen. Das Sekretariat ist zwischen 7:30 Uhr und 16:00 Uhr telefonisch erreichbar (0921 75985-0). Entschuldigungen können auch auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Erfolgte die Benachrichtigung nicht über das Eltern-Portal, so ist innerhalb von zwei Tagen eine handschriftliche Entschuldigung nachzureichen (§ 20 BaySchO).

Dauert die Erkrankung länger als zehn Unterrichtstage, so ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses verlangen.