Schulgeschichte

Die Unterrichtsfächer bei der Schulgründung

Stundenplan der zweiklassigen Schule („Untere und Obere Abtheilung“)

Als Bildungsziel gaben die „Statuten“ der Schulgründung an, „Mädchen vom 10. Lebensjahre an eine allgemeine höhere Bildung zu geben“. Auch wenn heute einige Fächer eher antiquiert und allzu „damenhaft“ wirken, sollte nicht vergessen werden, dass die Fächer und ihre Inhalte von den einsichtigen Gründerherren erst einmal bedacht und eingerichtet werden mussten. Als wesentliche Unterrichtsfächer wurden, dem Zeitgeist entsprechend, Fremdsprachen, insbesondere Französisch, sodann Deutsch und Handarbeit erachtet. Mathematik (d. h. Algebra und Geometrie) gehörte noch 40 Jahre lang nicht zur Stundentafel, es gab nur einen Unterricht in „Rechnen“ in den Jahrgangsstufen 1 bis 4. Hier sollten vor allem Aufgaben „aus dem häuslichen Leben“ schriftlich und besonders auch „im Kopf“ schnell und richtig gelöst werden.

Nach einem erhaltenen Stundenplan wurden in der „oberen Abtheilung“ 1868/1869 folgende Fächer unterrichtet:

    1. Protestantische, katholische und israelitische Religion (2 Wochenstunden)
    1. Deutsch (3 Wochenstunden)
    1. Deutsche Literaturgeschichte (1 Wochenstunde)
    1. Handarbeiten (5 Wochenstunden)
    1. Französisch (3 Wochenstunden)
    1. Englisch (2 Wochenstunden)
    1. Rechnen (2 Wochenstunden)
    1. Geschichte (2 Wochenstunden)
    1. Naturlehre (2 Wochenstunden)
    1. Geographie (1 Wochenstunde)
    1. Turnen (2 Wochenstunde)
    1. Zeichnen (2 Wochenstunden)
    1. Singen (1 Wochenstunde)

„Handarbeiten“ war also entsprechend dem damaligen Rollenverständnis ein überaus wichtiges Unterrichtsfach, dem auch die meisten Unterrichtsstunden eingeräumt wurden. Neben dem Fach Deutsch hatten die modernen Fremdsprachen insgesamt eine etwas höhere Stundenzahl. Es gab auch von Anfang an Sportunterricht („Turnen“) für die höheren Töchter, obwohl zahlreiche Eltern eine körperliche Betätigungen ihrer Töchter als wenig „damenhaft“ erachteten und häufig Entschuldigungen („Dispense“) eingereicht wurden.

Für ein Abschlusszeugnis an einer „Töchterschule“ gab es noch keine staatlichen und gesetzlichen Vorgaben. Die Schülerinnen erhielten zwar Zeugnisse, aber diese verliehen vorerst noch keine weiterführenden Berechtigungen für eine Ausbildung oder eine Berufstätigkeit. Dazu kam es erst nach 1900.

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